Podologische Behandlungen

In unserer Praxis verbinden wir fachliche Expertise mit modernen Behandlungsmethoden. Jede Behandlung wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, um Beschwerden gezielt zu lindern und Ihre Fußgesundheit optimal zu unterstützen. 

Hygienemanagement bei podologischen Behandlungen

Podologische Komplexbehandlung

Die podologische Komplexbehandlung um­fasst al­­le in­­di­­vi­­du­ell nö­tigen Haut- und Nagel­­be­hand­lungen als Komplett-Paket. Dazu gehören unter anderem die professionelle Nagel­bearbeitung, die gründliche Ent­fernung von Hornhaut sowie die Behandlung von Problemstellen.

Podologische Behandlung (klein)

Sie wün­schen ei­ne profes­sionel­le Be­ra­tung, das Ab­tra­gen von Horn­haut oder das fach­ge­rech­te Schnei­den Ihrer Nägel? Dann kön­nen im Rahmen ei­ner kleinen podologischen Behandlung ge­zielt ein­zel­ne Pro­ble­me be­handelt wer­den.

Wichtige Hinweise zur Abrechnung podologischer Behandlungen

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Abrechnung der podologischen Behandlungen. Dabei unterscheiden wir zwischen gesetzlich versichte, privat versichert und Selbstzahlern. Je nach Versicherungsstatus gelten unterschiedliche Abrechnungsregelungen.

Podologische Behandlungen kön­nen direkt mit der Kranken­kas­se ab­ge­rech­net wer­den. Hierfür ist eine gültige und korrekt ausgestellte Heil­mittel­ver­ordnung (HMV-Nr. 13) mit dem passen­den Indi­kations­schlüssel DF / NF / QF notwendig. Diese erhalten Sie bei bestimmten Diagnosen oder bei Schmer­zen von Ihrem be­handelnden Haus- oder Facharzt.

Auch Privat­patientin­nen und -patienten sind in unserer Praxis herzlich willkom­men. Die Ab­rechnung der podologischen Behand­lungen erfolgt nach GebüH/GebTh. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung, ob für die Kosten­erstattung eine ärtz­liche Verordnung er­forderlich ist. Falls ja, kann diese von Ihrem Ihr behandelnden Haus- oder Fachartz ausgestellt werden.

Selbstverständlich können Sie unsere medizinische Fußpflege auch ohne ärzt­liche Überweisung als Selbst­zahler­leistung in Anspruch nehmen und privat bezahlen.

Podologische Nagelbehanldungen

Podologische Nagelbehandlung
Kaltplasma-Behandlung

NAGELPILZ EFFEKTIV BEHANDELN:

Mit innovativer Kaltplasma-Technologie

Labor Spranger

Labor-partner Spranger

In unserer Praxis bieten wir eine professionelle Diagnostik auf Nagelpilz (Onychomoykose) an. Dabei wird eine kleine Nagelprobe entnommen und zur Untersuchung in ein spezialisiertes medizinisches Labor geschickt.

Die Analyse erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Fachlabor Spranger in Ingolstadt. Durch die Laboruntersuchung kann zuverlässig festgestellt werden, ob tatsächlich ein Nagelpilz vorliegt und welche Therapie sinnvol ist.

Nagelkorrektur

Sind Sie gesetzlich versichert, benötigen Sie eine Heil­mittel­ver­ordnung (HMV-Nr. 13) mit dem Indikationsschlüssel U1/U2. Die Heilmittelverordnung erhalten  Sie von Ihrem Hausarzt oder Facharzt.

Bitte klären Sie im Vorfeld mir Ihrer privaten Krankenversicherung, ob eine ärtzliche Verordnung für die Kostenerstattung erforderlich ist. Falls nötig stellt Ihr Haus- oder Facharzt diese für Sie aus.

Orthonixiebehandlung
Podologie Praxis Ebel

Druckentlastung für Ihre Zehen

Silikonorthesen und -prothesen werden individuell angefertigt, um empfindliche oder belastete Bereiche am Fuß zu schützen und Druck gezielt zu reduzieren. Sie kommen beispielsweise bei Fehlstellungen der Zehen, nach Nagelverlust oder bei schmerzhaften Druckstellen zum Einsatz.

Durch die passgenaue Anpassung an Ihren Fuß können Silikonorthesen Reibung verringern, die Zehenstellung unterstützen und Beschwerden beim Gehen deutlich lindern. Die weichen, hautfreundlichen Materialien sorgen dabei für einen angenehmen Tragekomfort im Alltag

Podologische Hautbehandlungen

Veränderungen der Haut an den Füßen – wie starke Hornhaut, Hühneraugen oder schmerzhafte Risse – können zu Druckstellen und Beschwerden beim Gehen führen. Im Rahmen unserer podologischen Hautbehandlungen entfernen wir überschüssige Hornhaut schonend und behandeln betroffene Hautstellen gezielt.

Mit speziellen Instrumenten und sorgfältigen Techniken tragen wir Hornhaut ab, entfernen Hühneraugen und versorgen Schwielen oder Hautrisse fachgerecht. Auch die Behandlung von Warzen kann Teil der podologischen Versorgung sein.

Podologische Hautbehandlung

Podologische Behandlung für Diabetiker

Bei Diabetes sind besonders die Füße gefährdet für schwere Wunden. Deshalb ist es wichtig, Nagel- und Fußpflege bei Diabetikern fachgemäß durchzuführen, um mögliche Verletzungen und Folgeschäden vorzubeugen. Die Podologie Praxis Ebel bietet Ihnen podologische Behandlungen von Diabetikern auf ärztliche Verordnung.

Sie haben noch Fragen?

Gerne beantworten wir Ihnen hier die meistgestellten Nachfragen.

Die kosmetische Fußpflege dient der dekorativen Pflege des gesunden Fußes. Ästhetik steht hier im Vordergrund und die Ausübung ist an kein spezielles Gesetz oder strenge Hygienerichtlinien gebunden.

Medizinische Fußpflege hingegen ist die präventive, therapeutische oder rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Der Beruf der Podologin und die damit verbundene Ausübung medizinischer Fußpflege basiert auf einer 3-jährigen praktischen Fachausbildung, ist durch das Gesetz der Podologin und des Podologen (PodG) geregelt und an strenge Hygienerichtlinien gebunden. Nur staatlich ausgebildete Podologen sind berechtigt, Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker mit entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln.

Eine podologische Behandlung kann ärztlich verordnet werden. Bei bestimmten Diagnosen und medizinischer Notwendigkeit erfolgt eine Überweisung durch Ihren Haus- oder Facharzt. Je nach Krankenkasse werden die gesamten oder Teile der Kosten übernommen.

Die Podologie Praxis Ebel bietet Ihnen jedoch auch Behandlungen, die vollständig privat gezahlt werden können. Egal ob Sie an Fußproblemen im Alter, während der Schwangerschaft, bedingt durch Sport (wie Fußball oder Wandern) leiden, einen eingewachsenen Zehnagel, Hühneraugen oder Probleme mit Hornhaut haben – wir finden die richtige Therapiemethode für Sie! Auch Kinder sind herzlich willkommen.

Die Verordnung für medizinische Fußpflege wird vom Hausarzt ausgestellt. Gehören Sie einer Risikogruppe an oder haben spezielle Beschwerden kann auch ein Facharzt (wie ein Diabetologe, Hautarzt oder Internist) podologische Komplex- oder Teilbehandlungen verordnen. Ihr Arzt darf eine podologische Therapie jedoch nur bei bestimmten Diagnosen verordnen.

Ihr Arzt darf podologische Therapie verordnen, wenn Sie an einem diabetischen Fußsyndrom mit Gefühls- oder Durchblutungsstörungen leiden. Auch Patienten mit Neuropathie, Angiopathie oder Polyneuropathie oder wenn ein Querschnittssyndrom bzw. eine Querschnittslähmung vorliegt, erhalten Sie eine Heilmittelverordnung für podologische Behandlungen.

Auch bei Schmerzen und eingewachsenen Zehnägeln kann eine Überweisung vom Arzt erfolgen. Welche Leistungen genau übernommen werden ist hierbei abhängig von Ihrer Krankenkasse.

Um eine hohe Sicherheit für die Behandlung aller Patienten und besonders spezieller Risiko­gruppen wie Diabetikern zu gewährleisten, werden gesetzlich vorgeschriebene Hygiene­maß­nahmen in unserer der Praxis konsequent ein­ge­hal­ten. Jede po­do­lo­gische Be­hand­lung findet aus­schließ­lich mit sterilen In­stru­men­ten statt, die den Richtlinien der Medizin­pro­dukt­auf­be­rei­tung un­ter­li­egen. Ein Höchstmaß an Hygiene sowie Händehygiene, Des­in­fektion und Sterilisation der Ins­trumen­te sind der Stan­dard bei jedem Pa­tienten.

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