Leistungen
fußpflege
Podologische BEHANDLUNG (GROß)
Podologische BEHANDLUNG (KLEIN)
Sie wünschen eine professionelle Beratung, das Abtragen von Hornhaut oder nur das fachgerechte Schneiden Ihrer Nägel? Dann können im Rahmen einer kleinen podologischen Behandlung gezielt einzelne Probleme behandelt werden.
gesetzlich Versicherte
privat Versicherte
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie unsere medizinische Fußpflege auch ohne ärztliche Überweisung als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen und privat bezahlen.
OrThonixiebehandlung (Spangenbehandlung)
Eingewachsene oder verformte Nägel können unangenehm sein. Mit einer professionellen Orthonixiebehandlung (Nagelkorrektur) helfen wir, Schmerzen zu lindern und die natürliche Nagelform wiederherzustellen.
gesetzlich Versicherte
privat versicherte
Bitte klären Sie im Vorfeld mir Ihrer privaten Krankenversicherung, ob eine ärtzliche Verordnung für die Kostenerstattung erforderlich ist. Falls nötig stellt Ihr Haus- oder Facharzt diese für Sie aus.
Nagelbehandlungen
- Eingewachsener Zehnagel
- Nagelpilz
- Rollnägel
- Abtragen verdickter Nägel
- Fachgerechtes Schneiden
- Künstlicher Nagelersatz
Hautbehandlungen
- Abtragen von Hornhaut
- Entfernung von Hühneraugen
- Schwielen und Risse
- Warzen
Weitere Bereiche
- Professionelle Beratung
- Medizinische Fußpflege
- Wundversorgung
- Druckentlastung durch Orthosen
Podologische Behandlung für Diabetiker
HYGIENEMANAGEMENT
Sie haben noch Fragen?
Gerne beantworten wir Ihnen hier die meistgestellten Nachfragen.
Die kosmetische Fußpflege dient der dekorativen Pflege des gesunden Fußes. Ästhetik steht hier im Vordergrund und die Ausübung ist an kein spezielles Gesetz oder strenge Hygienerichtlinien gebunden.
Medizinische Fußpflege hingegen ist die präventive, therapeutische oder rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Der Beruf der Podologin und die damit verbundene Ausübung medizinischer Fußpflege basiert auf einer 3-jährigen praktischen Fachausbildung, ist durch das Gesetz der Podologin und des Podologen (PodG) geregelt und an strenge Hygienerichtlinien gebunden. Nur staatlich ausgebildete Podologen sind berechtigt, Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker mit entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln.
Eine podologische Behandlung kann ärztlich verordnet werden. Bei bestimmten Diagnosen und medizinischer Notwendigkeit erfolgt eine Überweisung durch Ihren Haus- oder Facharzt. Je nach Krankenkasse werden die gesamten oder Teile der Kosten übernommen.
Die Podologie Praxis Ebel bietet Ihnen jedoch auch Behandlungen, die vollständig privat gezahlt werden können. Egal ob Sie an Fußproblemen im Alter, während der Schwangerschaft, bedingt durch Sport (wie Fußball oder Wandern) leiden, einen eingewachsenen Zehnagel, Hühneraugen oder Probleme mit Hornhaut haben – wir finden die richtige Therapiemethode für Sie! Auch Kinder sind herzlich willkommen.
Die Verordnung für medizinische Fußpflege wird vom Hausarzt ausgestellt. Gehören Sie einer Risikogruppe an oder haben spezielle Beschwerden kann auch ein Facharzt (wie ein Diabetologe, Hautarzt oder Internist) podologische Komplex- oder Teilbehandlungen verordnen. Ihr Arzt darf eine podologische Therapie jedoch nur bei bestimmten Diagnosen verordnen.
Ihr Arzt darf podologische Therapie verordnen, wenn Sie an einem diabetischen Fußsyndrom mit Gefühls- oder Durchblutungsstörungen leiden. Auch Patienten mit Neuropathie, Angiopathie oder Polyneuropathie oder wenn ein Querschnittssyndrom bzw. eine Querschnittslähmung vorliegt, erhalten Sie eine Heilmittelverordnung für podologische Behandlungen.
Auch bei Schmerzen und eingewachsenen Zehnägeln kann eine Überweisung vom Arzt erfolgen. Welche Leistungen genau übernommen werden ist hierbei abhängig von Ihrer Krankenkasse.
Ihre Frage ist nicht aufgeführt oder wurde nicht zufriedenstellend beantwortet?
Melden Sie sich gerne, um Ihr individuelles Anliegen mit mir zu besprechen!