Leistungen

Behandlungsraum 2

fußpflege

Podologische BEHANDLUNG (GROß)

Die podologische Behandlung (groß) um­fasst al­­le in­­di­­vi­­du­ell nö­tigen Haut- und Nagel­­be­hand­lungen als Komplett-Paket. Die podologische Behandlung kann direkt mit der Kran­ken­kas­se ab­ge­rechnet wer­den. Hier­für ist ei­ne Heil­mit­tel­ver­ordnung not­wen­dig, die Ihnen bei be­stimmten Dia­gno­sen (diabe­ti­sches Fuß­syn­drom, Poly­neuro­pathie, Neuro- oder Angio­pathie sowie Quer­schnitts­läh­mung bzw. -syndrom) vom Arzt aus­ge­stellt wird. Die Be­hand­lung kann aber auch ohne ärzt­liche Über­weisung in An­spruch ge­nom­men und privat be­zahlt wer­den.

Podologische BEHANDLUNG (KLEIN)

Jede der unten aufgelisteten Leistungen kann auch in­di­vi­duell in Anspruch ge­nom­men wer­den. Sie wün­schen ei­ne profes­sionel­le Be­ra­tung, das Ab­tra­gen von Horn­haut oder nur das fach­ge­rech­te Schnei­den Ihrer Nägel? Dann kön­nen im Rahmen ei­ner kleinen podologischen Behandlung ge­zielt ein­zel­ne Pro­ble­me be­handelt wer­den. Die po­do­lo­gische Be­hand­lung (klein) kann pri­vat be­zahlt oder eben­falls über ei­ne Heil­mit­tel­ver­ord­nung ab­ge­rech­net wer­den. Diese wird Ihnen bei be­stimm­ten Dia­gno­sen oder bei Schmer­zen und ein­ge­wach­se­nen Zeh­nägeln von Ihrem Arzt aus­ge­stellt.

Podologische Nagelbehandlung

Nagelbehandlungen

  • Eingewachsener Zehnagel
  • Nagelpilz
  • Rollnägel
  • Abtragen verdickter Nägel
  • Fachgerechtes Schneiden
  • Künstlicher Nagelersatz
Podologische Hautbehandlung

Hautbehandlungen

  • Abtragen von Hornhaut
  • Entfernung von Hühneraugen
  • Schwielen und Risse
  • Warzen
Weitere Podologische Behandlungen

Weitere Bereiche

  • Professionelle Beratung
  • Medizinische Fußpflege
  • Wundversorgung
  • Druckentlastung durch Orthosen
Behandlungsraum

Podologische Behandlung für Diabetiker

HYGIENEMANAGEMENT

Um eine hohe Sicherheit für die Behandlung aller Patienten und besonders spezieller Risiko­gruppen wie Diabetikern zu gewährleisten, werden gesetzlich vorgeschriebene Hygiene­maß­nahmen in der Praxis konsequent ein­ge­hal­ten. Jede po­do­lo­gische Be­hand­lung findet aus­schließ­lich mit sterilen In­stru­men­ten statt, die den Richtlinien der Medizin­pro­dukt­auf­be­rei­tung un­ter­li­egen. Ein Höchstmaß an Hygiene sowie Händehygiene, Des­in­fektion und Sterilisation der Ins­trumen­te sind der Stan­dard bei jedem Pa­tienten.
Hygieneraum Podologie Praxis Ebel

Sie haben noch Fragen?

Gerne beantworten wir Ihnen hier die meistgestellten Nachfragen.

Die kosmetische Fußpflege dient der dekorativen Pflege des gesunden Fußes. Ästhetik steht hier im Vordergrund und die Ausübung ist an kein spezielles Gesetz oder strenge Hygienerichtlinien gebunden.

Medizinische Fußpflege hingegen ist die präventive, therapeutische oder rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Der Beruf der Podologin und die damit verbundene Ausübung medizinischer Fußpflege basiert auf einer 3-jährigen praktischen Fachausbildung, ist durch das Gesetz der Podologin und des Podologen (PodG) geregelt und an strenge Hygienerichtlinien gebunden. Nur staatlich ausgebildete Podologen sind berechtigt, Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker mit entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln.

Eine podologische Behandlung kann ärztlich verordnet werden. Bei bestimmten Diagnosen und medizinischer Notwendigkeit erfolgt eine Überweisung durch Ihren Haus- oder Facharzt. Je nach Krankenkasse werden die gesamten oder Teile der Kosten übernommen.

Die Podologie Praxis Ebel bietet Ihnen jedoch auch Behandlungen, die vollständig privat gezahlt werden können. Egal ob Sie an Fußproblemen im Alter, während der Schwangerschaft, bedingt durch Sport (wie Fußball oder Wandern) leiden, einen eingewachsenen Zehnagel, Hühneraugen oder Probleme mit Hornhaut haben – wir finden die richtige Therapiemethode für Sie! Auch Kinder sind herzlich willkommen.

Die Verordnung für medizinische Fußpflege wird vom Hausarzt ausgestellt. Gehören Sie einer Risikogruppe an oder haben spezielle Beschwerden kann auch ein Facharzt (wie ein Diabetologe, Hautarzt oder Internist) podologische Komplex- oder Teilbehandlungen verordnen. Ihr Arzt darf eine podologische Therapie jedoch nur bei bestimmten Diagnosen verordnen.

Ihr Arzt darf podologische Therapie verordnen, wenn Sie an einem diabetischen Fußsyndrom mit Gefühls- oder Durchblutungsstörungen leiden. Auch Patienten mit Neuropathie, Angiopathie oder Polyneuropathie oder wenn ein Querschnittssyndrom bzw. eine Querschnittslähmung vorliegt, erhalten Sie eine Heilmittelverordnung für podologische Behandlungen.

Auch bei Schmerzen und eingewachsenen Zehnägeln kann eine Überweisung vom Arzt erfolgen. Welche Leistungen genau übernommen werden ist hierbei abhängig von Ihrer Krankenkasse.

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