Leistungen

Behandlungsraum 2

fußpflege

Podologische BEHANDLUNG (GROß)

Die podologische Behandlung (groß) um­fasst al­­le in­­di­­vi­­du­ell nö­tigen Haut- und Nagel­­be­hand­lungen als Komplett-Paket. Dazu gehören unter anderem die professionelle Nagel­bearbeitung, die gründliche Ent­fernung von Hornhaut sowie die Behandlung von Problemstellen.

Podologische BEHANDLUNG (KLEIN)

Sie wün­schen ei­ne profes­sionel­le Be­ra­tung, das Ab­tra­gen von Horn­haut oder nur das fach­ge­rech­te Schnei­den Ihrer Nägel? Dann kön­nen im Rahmen ei­ner kleinen podologischen Behandlung ge­zielt ein­zel­ne Pro­ble­me be­handelt wer­den.

gesetzlich Versicherte

Podologische Behandlungen kön­nen direkt mit der Kranken­kas­se ab­ge­rech­net wer­den. Hierfür ist eine gültige und korrekt ausgestellte Heil­mittel­ver­ordnung (HMV-Nr. 13) mit dem passen­den Indi­kations­schlüssel DF / NF / QF notwendig. Diese erhalten Sie bei bestimmten Diagnosen oder bei Schmer­zen von Ihrem be­handelnden Haus- oder Facharzt.

privat Versicherte

Auch Privat­patientin­nen und -patienten sind in unserer Praxis herzlich willkom­men. Die Ab­rechnung der podologischen Behand­lungen erfolgt nach GebüH/GebTh. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung, ob für die Kosten­erstattung eine ärtz­liche Verordnung er­forderlich ist. Falls ja, kann diese von Ihrem Ihr behandelnden Haus- oder Fachartz ausgestellt werden.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie unsere medizinische Fußpflege auch ohne ärzt­liche Überweisung als Selbst­zahler­leistung in Anspruch nehmen und privat bezahlen.

OrThonixiebehandlung (Spangenbehandlung)

Orthonixiebehandlung

gesetzlich Versicherte

Sind Sie gesetzlich versichert, benötigen Sie eine Heil­mittel­ver­ordnung (HMV-Nr. 13) mit dem Indikationsschlüssel U1/U2. Die Heilmittelverordnung erhalten  Sie von Ihrem Hausarzt oder Facharzt.

privat versicherte

Bitte klären Sie im Vorfeld mir Ihrer privaten Krankenversicherung, ob eine ärtzliche Verordnung für die Kostenerstattung erforderlich ist. Falls nötig stellt Ihr Haus- oder Facharzt diese für Sie aus.

Podologische Nagelbehandlung

Nagelbehandlungen

  • Eingewachsener Zehnagel
  • Nagelpilz
  • Rollnägel
  • Abtragen verdickter Nägel
  • Fachgerechtes Schneiden
  • Künstlicher Nagelersatz
Podologische Hautbehandlung

Hautbehandlungen

  • Abtragen von Hornhaut
  • Entfernung von Hühneraugen
  • Schwielen und Risse
  • Warzen
Weitere Podologische Behandlungen

Weitere Bereiche

  • Professionelle Beratung
  • Medizinische Fußpflege
  • Wundversorgung
  • Druckentlastung durch Orthosen
Behandlungsraum

Podologische Behandlung für Diabetiker

HYGIENEMANAGEMENT

Um eine hohe Sicherheit für die Behandlung aller Patienten und besonders spezieller Risiko­gruppen wie Diabetikern zu gewährleisten, werden gesetzlich vorgeschriebene Hygiene­maß­nahmen in der Praxis konsequent ein­ge­hal­ten. Jede po­do­lo­gische Be­hand­lung findet aus­schließ­lich mit sterilen In­stru­men­ten statt, die den Richtlinien der Medizin­pro­dukt­auf­be­rei­tung un­ter­li­egen. Ein Höchstmaß an Hygiene sowie Händehygiene, Des­in­fektion und Sterilisation der Ins­trumen­te sind der Stan­dard bei jedem Pa­tienten.
Hygieneraum Podologie Praxis Ebel

Sie haben noch Fragen?

Gerne beantworten wir Ihnen hier die meistgestellten Nachfragen.

Die kosmetische Fußpflege dient der dekorativen Pflege des gesunden Fußes. Ästhetik steht hier im Vordergrund und die Ausübung ist an kein spezielles Gesetz oder strenge Hygienerichtlinien gebunden.

Medizinische Fußpflege hingegen ist die präventive, therapeutische oder rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Der Beruf der Podologin und die damit verbundene Ausübung medizinischer Fußpflege basiert auf einer 3-jährigen praktischen Fachausbildung, ist durch das Gesetz der Podologin und des Podologen (PodG) geregelt und an strenge Hygienerichtlinien gebunden. Nur staatlich ausgebildete Podologen sind berechtigt, Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker mit entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln.

Eine podologische Behandlung kann ärztlich verordnet werden. Bei bestimmten Diagnosen und medizinischer Notwendigkeit erfolgt eine Überweisung durch Ihren Haus- oder Facharzt. Je nach Krankenkasse werden die gesamten oder Teile der Kosten übernommen.

Die Podologie Praxis Ebel bietet Ihnen jedoch auch Behandlungen, die vollständig privat gezahlt werden können. Egal ob Sie an Fußproblemen im Alter, während der Schwangerschaft, bedingt durch Sport (wie Fußball oder Wandern) leiden, einen eingewachsenen Zehnagel, Hühneraugen oder Probleme mit Hornhaut haben – wir finden die richtige Therapiemethode für Sie! Auch Kinder sind herzlich willkommen.

Die Verordnung für medizinische Fußpflege wird vom Hausarzt ausgestellt. Gehören Sie einer Risikogruppe an oder haben spezielle Beschwerden kann auch ein Facharzt (wie ein Diabetologe, Hautarzt oder Internist) podologische Komplex- oder Teilbehandlungen verordnen. Ihr Arzt darf eine podologische Therapie jedoch nur bei bestimmten Diagnosen verordnen.

Ihr Arzt darf podologische Therapie verordnen, wenn Sie an einem diabetischen Fußsyndrom mit Gefühls- oder Durchblutungsstörungen leiden. Auch Patienten mit Neuropathie, Angiopathie oder Polyneuropathie oder wenn ein Querschnittssyndrom bzw. eine Querschnittslähmung vorliegt, erhalten Sie eine Heilmittelverordnung für podologische Behandlungen.

Auch bei Schmerzen und eingewachsenen Zehnägeln kann eine Überweisung vom Arzt erfolgen. Welche Leistungen genau übernommen werden ist hierbei abhängig von Ihrer Krankenkasse.

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Melden Sie sich gerne, um Ihr individuelles Anliegen mit mir zu besprechen!